Kurzarbeit & Weiterbildung: Fernstudium & Co.
Wer von Kurzarbeit betroffen ist, bekommt nicht nur weniger Geld, sondern hat auch mehr Zeit – die er im besten Fall nicht zum Grübeln nutzt. Statt sich Sorgen zu machen, können Arbeitnehmer das Mehr an Zeit für eine Weiterbildung oder ein Fernstudium nutzen. Solche Maßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesregierung unterstützt und in Zeiten von Corona bieten auch Fernhochschulen kostenlose Bildung für Kurzarbeiter an.
Inhaltsverzeichnis
- Kann ich während der Kurzarbeit eine Weiterbildung beginnen?
- Fernstudium während der Kurzarbeit?
- Wer übernimmt die Kosten für Weiterbildung oder Studium in Kurzarbeit?
- Welche Weiterbildungen werden mit einem Bildungsgutschein gefördert?
- Kriterien, damit eine Weiterbildung in Kurzarbeit gefördert wird
- Wie erhält man einen Bildungsgutschein?
- Was passiert, wenn die Weiterbildung länger dauert als die Kurzarbeit?
- Weiterführende Infos zum berufsbegleitenden Studium
- Was sind die Vorteile einer Weiterbildung oder der Beginn eines Studiums in Kurzarbeit?
- Lebenslanges Lernen in Deutschland
Im Zuge der Corona-Krise wurden Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt. Wer betroffen ist, sieht die Auswirkungen direkt auf dem Konto: Nur 60 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhielten 67 Prozent) des Nettogehaltes landen dort.
Der Prozentsatz stieg dank des Hilfspaketes der Bundesregierung stufenweise auf bis zu 80 Prozent, Beschäftigte mit Kindern erhalten sogar bis zu 87 Prozent Kurzarbeitergeld (ab einer Bezugsdauer von 7 Monaten). Diese Regelung wurde im wesentlichen bis zum 31. März 2021 verlängert.
*Verlängerung der Kurzarbeitregelungen im November 2020
Am 20. November 2020 hat der Bundestag ein weiteres Maßnahmenpaket rund um die Kurzarbeit beschlossen. Dieses besteht aus dem sogenannten Beschäftigungssicherungsgesetz sowie dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung und der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit.
Demnach gelten unter andere folgende Beschlüsse:
- Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum 31. März 2022 verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
- Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis 31. März 2021 verlängert, als dass Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei bleibt.
- Zudem wird der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt, dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der "Mit Kurzarbeit weiter Arbeitsplätze sichern" vom 24. November 2021.
Vermehrt liest und hört man nun in den Medien, dass die Kurzarbeit auch eine Chance zur Weiterbildung darstellt. Klingt wie ein Silberstreif am Horizont, deswegen wollen wir uns das Thema Kurzarbeit und Weiterbildung etwas genauer ansehen: Wie unterstützt die Deutsche Bundesregierung die Qualifikation von Arbeitnehmern in dieser besonderen Zeit? Welche Möglichkeiten gibt es, während der Kurzarbeit ein Fernstudium zu beginnen, wer zahlt das und welche Hochschulen haben spezielle Angebote für Menschen in Kurzarbeit?