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Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI

  • Abschluss Zertifikat
  • Dauer 8 Monate
  • Art Fernlehrgang

Der Bedarf an qualifizierten Betreuungskräften steigt kontinuierlich. Die Bertelsmann-Stiftung prognostiziert in ihrer Studie zur Pflegelandschaft 2030, dass bundesweit in den nächsten Jahren Hunderttausende zusätzliche Fachkräfte in der Pflegebranche ausgebildet werden müssen, um einen Betreuungs- und Pflegenotstand abzuwenden. Daraus folgt, dass eine Ausbildung in diesem Bereich eine sichere berufliche Existenz gewährleistet.

Das BTB – Bildungswerk für therapeutische Berufe bietet Ihnen mit seinem acht Monate langen Zertifikatslehrgang „Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI“ die Möglichkeit, sich in kurzer Zeit zur qualifizierten Betreuungskraft ausbilden zu lassen. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, einzelne Senioren in ihren Haushalten selbstständig und eigenverantwortlich zu betreuen. So entlasten Sie Familienangehörige, die meist wenig Zeit haben und übernehmen eine Mittlerrolle zwischen dem betreuten Senior, seiner Familie sowie haushaltsfremden Personen. Darüber hinaus können Sie neben der Alltagsassistenz auch die Basispflege nicht bettlägeriger Menschen übernehmen.

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Überblick über die Weiterbildung

Lehrgangsverlauf

Der Lehrgang „Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI“ ist auf eine Regelstudienzeit von acht Monaten ausgelegt und kann jederzeit aufgenommen werden. Im Laufe des Lehrgangs erhalten Sie 16 Studienbriefe mit Übungen, Aufgaben und Praxisbeispielen. Für die Bearbeitung der Studienhefte sollten sie mit einem wöchentlichen Lernaufwand von ca. 8 Stunden rechnen. Nach jedem Studienbrief können Sie Zwischentests im Webcampus, dem Online-Studentenbereich des BTB, absolvieren.

Folgende Inhalte werden im Rahmen des Lehrgangs u.a. behandelt:

  • Gesellschaftliche Aspekte des Alterns
  • Biologische Aspekte des Alterns
  • Menschen mit Behinderungen – Definitionen, historische und soziologische Aspekte
  • Der persönliche Umgang mit dem betreuten Klienten
  • Wahrnehmen, Verstehen, Handeln
  • Kommunikation in der Betreuung
  • Betreuung bei Demenz
  • Institutionelle, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen

Nach Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung erhalten Sie eine Studienbescheinigung mit Aufführung aller Ausbildungsinhalte und das BTB-Abschluss-Zertifikat „Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI“. Wenn Sie während der Ausbildung an den erforderlichen praktischen Anteilen nicht teilnehmen, erhalten Sie lediglich das Abschlusszeugnis „Grundlagen der Betreuungsarbeit“.

Zugangsvoraussetzungen & Gebühren

Um am Lehrgang „Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI“ teilnehmen zu dürfen, müssen lt. SGB XI folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Mit Beginn der Ausbildung:

  • Nachweis eines Orientierungspraktikums von einer Woche (40 Stunden) in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl.

Vor der Abschlussprüfung:

  • Nachweis eines Kurses „Erste Hilfe“ oder „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (nicht älter als zwei Jahre) sowie
  • eines Betreuungspraktikums mit einer Mindestdauer von zwei Wochen (80 Stunden) in einer Pflege- bzw. Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl.

Bei Nachweis entsprechender beruflicher Vorerfahrung in den Bereichen „Betreuung“ und „Basispflege“ brauchen die Praktika nicht absolviert werden. Bitte reichen Sie die Nachweise zusammen mit Ihrer Anmeldung beim BTB – Bildungswerk für therapeutische Berufe ein.

Darüber hinaus gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen:

  • ein Mindestalter von 21 Jahren
  • Neigung zu helfender und betreuender Tätigkeit
  • Soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von dementiellen, psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen und psychische Stabilität
  • Fähigkeit zur Reflektion des eigenen Handelns 

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