Grundlagen der klassischen Naturheilverfahren
- Abschluss Zertifikat
- Dauer 16 Monate
- Art Fernlehrgang
Während die Medizin menschliche Krankheit sozusagen „künstlich“ repariert, ist Ziel der Naturheilkunde die Gesundheitsförderung. Hildebrand nannte dies 1976 ein Verfahren der „natürlichen Therapie“. Diese beiden Ansätze, also die Schul- und die Erfahrungsmedizin, sollten sich jedoch keinesfalls ausschließlich. Vielmehr ist es ein Zusammenspiel beider, welches zu einer ganzheitlichen Versorgung der Patienten/innen führen kann. Je nach individuellen Beschwerden und gesundheitlichen Zuständen kann und sollte die Gewichtung beider Bestandteile variieren.
Wenn Sie Mediziner/in oder Heilpraktiker/in sind oder sich im Studium oder der Ausbildung befinden und Sie diese Thematik begeistert, dann ist die BTB-Weiterbildung „Grundlagen der klassischen Naturheilverfahren“ genau der richtige Weg für Sie. Es geht hierbei darum, insbesondere die Ernährungs- und die Phytotherapie in der medizinischen Klinik oder Praxis selbst anwenden zu können und demnach Ihr Behandlungsspektrum zu erweitern.
Der Fokus der Weiterbildung liegt auf dem klassischen Naturheilverfahren.
Folgende Gebiete erwarten Sie hier:
• Physikalische Therapien wie Hydrotherapie, Massagetherapie, Thermotherapie
• Homöopathie
• Ernährungstherapie
• Reflexionstherapie
• Phytotherapie
• Ordnungstherapie
• Ausleitungsverfahren
Ausgenommen ist jedoch die Akupunktur, denn sie ist so komplex, dass sie Inhalt eines eigenen Lehrgangs ist.
Die Weiterbildung umfasst eine Regelstudienzeit von 16 Monaten.
Der Stoff wird hauptsächlich über Lehrbriefe vermittelt, weshalb es sich um einen flexibel einteilbaren Fern-Lehrgang handelt. Der wöchentliche Arbeitsumfang beträgt circa vier Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Studienbriefe.
Um den Lehrgang abzuschließen, absolvieren Sie eine schriftliche Abschlussprüfung und erhalten danach Ihr BTB-Abschlusszertifikat „Grundlagen der klassischen Naturheilverfahren“ sowie eine Studienbescheinigung mit Aufführung der Lerninhalte. Bei Bedarf kann der „Tätigkeitsschwerpunkt Naturheilverfahren“ als ärztliche Zusatzbezeichnung beantragt werden.