Überblick über die Weiterbildung
Studienverlauf
Der Lehrgang startet im April, August und Dezember und dauert 22 Monate.
Studienschwerpunkte
Inhalte dieser Weiterbildung sind unter anderem Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern, Unternehmensführung, Mitarbeiter führen und fördern, Abläufe planen, durchführen und kontrollieren, Produkte beschaffen und pflegen, Speisentechnologie und Ernährungswissenschaft, Gästeberatung und Produktvermarktung.
Besonderheiten des Studiengangs
Weiterbildungssystem „Flexucate“:
Wir bieten berufsbezogene, staatlich zugelassene Fernlehrgänge an, die sich in besonderem Maße den Bedürfnissen von Angestellten aus dem Hotel- und Gastgewerbe anpassen. Unsere Lehrgänge kombinieren alle Vorzüge des Fernunterrichts mit internet- und multimediabasierter Didaktik sowie mit größtmöglicher zeitlicher Flexibilität. Den Teilnehmern steht der Online-Campus „Meine Lernwelt“ für die Teilnahme an Webinaren, für Tutorien mit Fachdozenten, für den Austausch mit anderen Teilnehmern, für das Herunterladen der Studienbriefe, für Tests und die Erarbeitung der Projektstudien zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Koch/Köchin und mindestens 4 Jahre Berufspraxis
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis - Handlungsspezifische Qualifikationen:
1. Die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis - Zur Praktischen Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen abgelegt hat und
2. in den Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder
3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier Jahre Berufspraxis
Der Prüfungsteil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Kosten:
Monatlich: 196,00 Euro
Gesamt: 4.312,00 Euro zzgl. IHK-Prüfungsgebühr – inkl. AdA-Unterlagen
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