Erbrecht & Unternehmensnachfolge
- Abschluss Master of Laws (LL.M.)
- Dauer 4 Semester
- Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium
Erben und Vererben betrifft jede:n im Laufe des Lebens irgendwann einmal – privat oder auch im unternehmerischen Kontext. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquiditätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getroffen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen verlangen. Zugleich ist die Frage der Nachfolge mit vielen Emotionen besetzt. Insbesondere bei geschäftlichen Verknüpfungen innerhalb der Familie ist Sensibilität für mögliche Problemfelder gefragt, um eine geeignete Strategie auszuarbeiten und diese rechtssicher auszugestalten. Hier haben insbesondere alternative Streitbeilegung und Mediation einen hohen Stellenwert. Die Erwartungen an die Beraterinnen und Berater sind hoch – das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber.
Hier setzt der Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ an: Er bildet die Studierenden zu hochqualifizierten Beraterinnen und Beratern aus: umfassend, aktuell und auf fachlich hohem Niveau. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen und Ökonom:innen ebenso wie an junge Absolvent:innen, Berufseinsteiger:innen und Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Family Offices ist. Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht“ sind. Steuerberaterinnen und Steuerberatern bietet der Kurs die Möglichkeit, sich die für die Verleihung der Bezeichnung „Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge“ erforderlichen theoretischen Kenntnisse anzueignen. Interessierten mit Hochschulabschluss aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.