Immobilienrecht
- Abschluss Master of Laws (LL.M.)
- Dauer 4 Semester
- Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium
Die Immobilienbranche befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Für den gesamten Wirtschaftsbereich besteht ein wachsender Bedarf an hoch spezialisierten Beraterinnen und Beratern. Qualifizierten Consultants, die die wesentlichen rechtlichen und ökonomischen Aspekte des Marktes beurteilen können, eröffnen sich ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in der Wirtschaft sowie in Anwaltssozietäten, Banken, Versicherungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmensberatungen und im öffentlichen Dienst.
Diese wichtige Entwicklung spiegelt sich in der universitären Ausbildung bisher nicht ausreichend wider. Immobilienrecht wurde bisher weder als eigenständiges Fach gelehrt, noch als Einheit betrachtet. Lediglich Teilaspekte wie das Werkvertragsrecht, das Mietrecht oder das öffentliche Baurecht fanden Beachtung. Zusatzstudiengänge sind bisher auf den Teilbereich der Immobilienwirtschaft beschränkt.
Die Universität Münster trägt mit dem berufsbegleitenden Masterstudiengang „Immobilienrecht“ dazu bei, diese Lücke zu schließen. Der wissenschaftlich aufgebaute, interdisziplinäre Studiengang vermittelt die wesentlichen Aspekte des Immobilienrechts einschließlich seiner ökonomischen Grundlagen. Die Kombination von renommierten Dozentinnen und Dozenten aus der Wissenschaft und erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern aus der Immobilienwirtschaft sowie aus Anwaltskanzleien, Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aus der Verwaltung und Gerichten ermöglicht es den Teilnehmenden, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten und zu analysieren. Die Absolventinnen und Absolventen werden damit in die Lage versetzt, in allen Rechtsgebieten und ökonomischen Grundfragen des Immobilienbereichs kompetent beraten zu können.
Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Juristinnen und Juristen haben zudem die Möglichkeit, die besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu erwerben.