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Kindergeld bei Fernstudium

Ein Fernstudium ist eine kostspielige Angelegenheit und will daher erstmal finanziert werden. Eine Möglichkeit die Kosten zu tragen, bietet Ihnen das Kindergeld. Wann haben Sie Anspruch auf Kindergeld? Greift das Kindergeld bei Fernstudium? Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier!

Ein Fernstudium kostet Geld, diese Tatsache wird Studieninteressenten meist relativ schnell bei der Suche nach den passenden Fernstudiengängen klar. In der Regel wird das Fernstudium von privaten Fernhochschulen angeboten, so dass Gebühren entstehen. Diese Fernstudium Kosten können sich je nach Hochschule und Studiengang auf 10.000 bis 20.000 Euro für ein Bachelor Fernstudium belaufen, ein Master Fernstudium ist meist ein bisschen günstiger, da die Studienzeit dort auch kürzer ist.

Die Frage nach der Studienfinanzierung spielt daher im Vorfeld eine große Rolle. Wie können Sie Ihr Fernstudium finanzieren? Von Studienkrediten über Stipendien bis hin zu Unterstützung durch den Arbeitgeber gibt es viele Möglichkeiten, die Kosten für ein Fernstudium zu stemmen. Auch die steuerliche Absetzbarkeit dieser Weiterbildungsausgaben spielt für viele Studieninteressenten eine Rolle.

Doch wie steht es um das Kindergeld? Kann man mit dem Kindergeld ein Fernstudium finanzieren? Haben Sie im Fernstudium Anspruch auf Kindergeld? Hier die Antworten!

Kindergeld bei Fernstudium:
So geht's

Wann haben Sie Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld ist eine Maßnahme, die in Deutschland vom Staat an Eltern gezahlt wird, um das Existenzminimum bei der Versorgung der Kinder sicherzustellen. Viele Familie nutzen das Kindergeld bei erwachsenen Kindern zur Finanzierung der Ausbildung.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Eltern vom Staat überhaupt erstmal Kindergeld bekommen:

  • Kindergeld wird bei jedem Kind mindestens bis zum 18. Lebensjahr fällig.
  • Das Kind lebt im Haushalt der Eltern und wird dort ordnungsgemäß versorgt.
  • Der Wohnort ist in Deutschland oder einem anderen Land der EU, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz – bei Menschen, die im Ausland leben, gelten aber gesonderte Bedingungen.

Dies sind die Grundvoraussetzungen, damit ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Wenn Sie sich jetzt fragen, inwiefern Kindergeld auch für Sie im Fernstudium in Frage kommt, können wir Sie beruhigen. Es gibt einige gesetzliche Bestimmungen, die den Anspruch auf Kindergeld auch für Kinder ab dem 18. Lebensjahr regeln. Vor allen Dingen, wenn man sich in einer beruflichen Ausbildung oder im Studium befindet, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bestehen.

Kindergeld bei Fernstudium möglich?

Diese Frage lässt sich schnell und einfach mit Ja beantworten. Allerdings sind an den Anspruch auf Kindergeld bei Fernstudium einige Voraussetzungen geknüpft. Wenn Sie sich für ein Fernstudium interessieren, haben Sie ja in der Regel die Volljährigkeit bereits erreicht und daher gelten die Bedingungen für den Erhalt des Kindergeldes ab dem 18. Lebensjahr.

Kindergeld wird zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Wenn Sie älter als 18 Jahre sind und erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvieren.
  • Bei einer zweiten Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium), wenn Sie zusätzlich über das Jahr hinweg weniger als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten.
  • Bei einer zweiten Ausbildung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausüben.

Sie könnten Ihr Fernstudium also theoretisch bis zum 25. Lebensjahr mit Ihrem Kindergeld finanzieren. Allerdings steht das Kindergeld in der Regel den Eltern zu, so dass sich die Frage ergibt, wie Sie an das Kindergeld kommen. Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrer Familie haben, vielleicht sowieso schon bei dem Wunsch ein Fernstudium zu absolvieren unterstützt werden, sollte es gar kein Problem sein. Viele Eltern bieten von sich aus an, dass Kindergeld in die Ausbildung bzw. ein Fernstudium ihres Kindes zu investieren bzw. die Kosten dafür mit Hilfe des Kindergeldes zu tragen.

Sie können sich das Kindergeld unter gewissen Bedingungen aber auch selbst auszahlen lassen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie in einem eigenständigen Haushalt leben und sich selbst versorgen. Wenn Sie keinen Unterhalt Ihrer Eltern bekommen, können Sie einen Antrag stellen, dass das Kindergeld abgezweigt, also direkt an Sie ausgezahlt, werden kann. Einen Abzweigungsantrag können Sie bei der jeweiligen Familienkasse stellen. Dieser ermöglicht Ihnen dann auch die Nutzung des Kindergeldes bei Fernstudium.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes ist seit 2023 einheitlich geregelt und beträgt 250 Euro monatlich pro Kind.

Wenn Sie dieses Geld, was Ihre Eltern zur Unterstützung Ihres Lebens vom Staat erhalten, bekommen, um Ihr Fernstudium zu finanzieren, können Sie damit im Monat schon einen erheblichen Teil der Fernstudium Kosten tragen.

Welche Alternativen gibt es?

Wenn Sie älter als 25 Jahre sind, es sich bei Ihrem Fernstudium um ein Zweitstudium handelt und Sie dabei auch voll berufstätig sind, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Das heißt aber nicht, dass Sie wegen der Fernstudium Kosten verzweifeln müssen. Es gibt durchaus noch alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die es Ihnen ermöglichen, die Kosten für Ihr Fernstudium zu tragen.

Wenn Sie bereits mitten im Leben stehen, besteht immer die Chance, mit Ihrem Arbeitgeber über ein Fernstudium zu sprechen. Viele Unternehmen unterstützen Ihre Mitarbeiter bei einem berufsbegleitenden Studium, weil sich das zusätzliche Fachwissen und die neuen Qualifikationen auch positiv auf die Firma auswirken. Aus diesem Grund wird ein Fernstudium in vielen Fällen auch vom Arbeitgeber gezahlt. Daher lohnt es sich in jedem Fall im Vorfeld mit dem Chef zu sprechen.

Weitere Alternativen für die Finanzierung Ihres Fernstudiums sind Studienkredite, die es Ihnen ermöglichen die Kosten für ein Fernstudium zu tragen oder Sie können versuchen sich auf ein Stipendium zu bewerben.

Stipendium Fernstudium

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