Der Begriff „Fernstudium“ ist prinzipiell nicht geschützt und daher wird er von zahlreichen Anbietern genutzt, bei denen man eine Weiterqualifikation „aus der Ferne“ absolvieren kann. Das gleiche gilt zum Großteil auch für „berufsbegleitendes Studium“.
Wer also z.B. „Fernstudium Psychologie“ googelt, kann durchaus auch bei nicht-akademischen Weiterbildungen (z.B. Psychologischer Berater) landen. Das bedeutet nicht, dass diese Angebote nicht seriös sind oder Sie damit einen Fehler bzgl. der persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung machen – nur sind die Abschlüsse von Fernlehrgängen (z.B. IHK-Abschlüsse oder institutseigene Zertifikate) nicht mit einem akademischen Bachelor-, Master- oder MBA-Abschluss vergleichbar.
Eine ganz klare Aussage lässt sich treffen, wenn man den Studienabschluss objektiv betrachtet. Ein Bachelor of Arts oder Bachelor of Science ist in jedem Fall ein Bachelor of Arts bzw. ein Bachelor of Science, egal ob er Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wurde. Der akademische Grad ist absolut der Gleiche, denn die Voraussetzungen für die Akkreditierung durch die beauftragten Zertifizierungskommissionen wie FIBAA oder ZEvA unterscheiden nicht zwischen den Studienarten.
War früher die Herkunft des Studienabschlusses noch sichtbar, beispielsweise beim Diplom-Kaufmann (FH), ist dies nun durch den Bologna-Prozess und die Umstellung auf das Bachelor-Master-System hinfällig. Ob Sie an einer Universität oder einer Fachhochschule studiert haben, sieht man dem Abschluss nun nicht mehr an. Der Anerkennung Ihres akademischen Abschlusses hat die Umstellung nicht geschadet.
Wenn Sie darauf achten, dass Ihr Wunsch-Studiengang von einer offiziellen Stelle akkreditiert wurde, dann sind die Abschlussgrade formal alle genauso gleichwertig wie im Vollzeitstudium. Um dies hervorzuheben, binden viele Hochschulen auf Ihrer Webseite oder in den Broschüren die Logos der zuständigen Akkreditierungsagentur ein. Das sieht dann z.B. so aus:
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet unter anderem über die Zulassung von Fernlehrgängen und Fernstudiengängen. Ein akademisches Fernstudium muss nicht bei der ZFU zugelassen sein, um anerkannt zu sein, kann es aber.
Nicht ausschlaggebend für die generelle Anerkennung des berufsbegleitenden Studienabschlusses, aber „nice to have“ und ein Zeichen für eine gute Hochschule mit wissenschaftlichem Anspruch ist die Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Er ist eines der wichtigsten wissenschaftspolitischen Beratungsgremien in Deutschland. Im Akkreditierungsverfahren für nicht-staatliche Hochschulen wird die Qualität der Hochschuleinrichtung hinsichtlich ihrer Fähigkeit überprüft, Leistungen in Lehre und Forschungen zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Aber auch die personelle und sächliche Ausstattung und die Finanzierung der Hochschule werden getestet.
Fazit - Hierauf sollten Sie achten:
- Abschluss einer staatlich anerkannten Hochschule (Uni oder FH)
- Akkreditierter Studiengang
- Optional: Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat
- Optional: Zulassung durch die ZFU (nur bei Fernstudium)
Sicherlich ist die Anerkennung eines berufsbegleitenden Präsenz- oder Fernstudiums auch zu einem Teil vom jeweiligen Personalverantwortlichen abhängig. Es mag früher Vorurteile gegeben haben, dass nebenberuflich erworbene Abschlüsse mehr erkauft als erarbeitet sind, aber diese Meinung ist längst überholt und ließe sich im Gespräch nur allzu gut entkräften. Dabei helfen die Argumente, die auch von einem überwiegenden Teil der Personaler als Bestätigungen des Vorteils solch eines Studiums sehen: Sie beweisen mit einem nebenberuflichen Studium Flexibilität, Belastbarkeit, Selbstorganisation, sammeln weiterhin praktische Erfahrungen und vieles mehr.
Das hat auch die Studie zur Anerkennung gezeigt, die wir zusammen mit der Hochschule Fresenius durchgeführt haben. Personalverantwortliche sehen ein berufsbegleitendes Studium (egal ob Fernstudium, Wochenend- oder Abendstudium) absolut vergleichbar mit einem Vollzeitstudium, wenn nicht sogar positiver:
Auch eine repräsentative Forsa-Studie für die Euro-FH hat ein sehr positives Bild von berufsbegleitenden Studierenden gezeichnet. Zwar wurden die Personaler nur zur Anerkennung des Fernstudiums befragt, aber das Ergebnis lässt sich auf sämtliche berufsbegleitenden Studienmodelle übertragen:
Wenn Sie auf Gütesiegel wie Akkreditierungen und staatliche Anerkennung achten, sollten Sie keine Probleme mit der Anerkennung des berufsbegleitenden Präsenz- oder Fernstudiums haben. Und wenn Sie mit einem nebenberuflichen Studienabschluss auf Jobsuche gehen, können Sie die Ihnen zugeschriebenen positiven Eigenschaften sehr gut in die Waagschale werfen.